Testzentrum Bürgertestung Kalletal

Herforder Str. 11, 32689 Kalletal

Das Testzentrum wird am 28.02.2023 geschlossen!

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Testungen im Testzentrum zum 28.02.2023 zu beenden.

Vielen Dank, dass Sie unser Testzentrum besucht haben!

Bleiben Sie gesund!

Corona-Antikörper-Test bei uns im Testzentrum

Wer herausfinden möchte, ob er das Coronavirus schon mal in sich getragen hat oder nach der Impfung immun gegen das Virus ist, kann bei uns im Testzentrum einen Antikörpertest machen.

Kosten: 10,-€ bar und 16,09 € für das Testmaterial (wird gegen Rechnung bezahlt)
Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb von 72 Std. per E-Mail oder SMS

Fragen und Antworten – FAQ

Für wen ist der Bürgertest kostenlos?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
  • Pflegende Angehörige

Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.

Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.

Ab wann müssen die 3 Euro für die beschriebenen Fälle bezahlt werden?

Die Gebühr in Höhe von 3 € muss ab dem 30. Juni 2022 entrichtet werden, wenn man sich vor dem Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum, vor dem Besuch einer vulnerablen Person oder bei Warnung durch die Corona-Warn-App testen lassen will.

Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?

Anlasslose Tests können dazu beigetragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird. Daher wird von anlasslosen Tests abgeraten. Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden (10,-€).

Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen. Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.

Welche Personen erhalten einen kostenlosen PCR-Test?

Ärztinnen und Ärzte können im Rahmen der Krankenbehandlung bei Vorliegen von COVID-19 spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen. Dies gilt unabhängig von dem Vorliegen eines positiven Antigentests. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern im Rahmen der Krankenbehandlung des Patienten.

Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.

Kann ich mich auch noch kurz vorher anmelden?
Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Kommen Sie vorbei. Es kann zu kurzen Wartezeiten kommen.

Wo kann ich einen PCR-Test machen lassen?
In unserem Testzentrum bieten wir auch den PCR-Test an. Wir arbeiten hier mit dem Labor Krone zusammen. Das Testergebnis liegt – in der Regel – nach 24 Stunden vor. Kosten: 20,-€ vor Ort plus Laborkosten-ca. 60,-€.

Wie komme ich an mein Testergebnis und wie lange dauert es?
Das Testergebnis eines Antigen-Schnelltest liegt nach etwa 15 Minuten vor. Über das Testergebnis erhalten Sie eine Bescheinigung. Die wir direkt vor Ort ausstellen.

Was passiert nach einem positiven Schnelltestergebnis?
Nach einem positiven Antigen-Schnelltest sollte unmittelbar ein PCR-Test (kostenlos) erfolgen. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, sind Sie verpflichtet, sich zusammen mit Ihren Haushaltsangehörigen in häusliche Isolation begeben.

Ist das Testzentrum kindgerecht?
Ja, auch Kinder ab etwa drei Jahren können abgestrichen werden. Der Abstrich als solches ist auch für Kinder schmerzfrei, aber unangenehm. Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, muss der Abstrich genauso durchgeführt werden wie bei Erwachsenen (Rachen und Nase). Zum Abschluss gibt es eine kleine Überraschung.

Wie sicher ist ein Antigen-Schnelltest-Ergebnis?
Antigen-Schnelltests sind nicht so genau wie PCR-Tests. Das Robert-Koch-Institut geht bei Antigen-Schnelltests von einer Sensitivität von etwa 80 Prozent und von einer Spezifität von 98 Prozent aus. Bei einer angenommenen Positivitätsrate von 10 Prozent würden so von 10.000 Getesteten, 800 von 1.000 Tests ein korrektes positives Ergebnis anzeigen. 200 Tests würden ein negatives Ergebnis anzeigen, obwohl eine Infektion vorliegt. Das bedeutet, dass ein negativer Test keine 100-prozentige Sicherheit bietet. Auf die bekannten Hygieneregeln (Abstand, Händewaschen, Maske) darf also auch nach einem negativen Test nicht verzichtet werden.
Umgekehrt weisen unter den gleichen Annahmen 180 Tests ein positives Ergebnis aus obwohl keine Infektion vorliegt. Daher sollte ein positiver Antigen-Schnelltest in jedem Fall durch einen PCR-Test abgesichert werden.

In unserem Testzentrum verwenden wir ausschließlich qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests.

Das RKI hat die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests in einem Schaubild zusammengefasst. (Download als PDF)